Leistungen

Ambulante Pflege

Häusliche Krankenpflege kann in jedem Alter in Anspruch genommen werden. Bei uns werden Sie von examinierten Pflegefachkräften unterstützt und versorgt. Völlig unabhängig von Herkunft und Konfession.

Das alles ist für uns aktive Nächstenliebe.

Kurzzeitig Erkrankte

Chronisch Kranke

Menschen mit Behinderung

Pflegebedürftige Menschen

Auf ärztliche Anordnung können wir für Sie in Ihrer häuslichen Umgebung folgende Leistungen erbringen:

  • Verbandswechsel
  • An- und ausziehen von Kompressionsstümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Sonden- und Katheterpflege
  • Medikation (richten und verabreichen)
  • Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruckkontrolle
  • Injektionen
  • Ernährung über Port
  • Infusionen anlegen
  • Stomaversorgung
  • Einreibungen

Sind sie unsicher oder haben sie oder ihre Angehörigen Probleme mit der Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen, fragen sie ihren Arzt, ob er ihnen eine Verordnung für den Pflegedienst aushändigt. Bei uns befinden sie sich dann in professioneller Hand.

Damit sie sich wohl und rundum gepflegt fühlen, unterstützen oder übernehmen wir für Sie

  • Ganzheitliche (aktivierende) Körperpflege nach Ihren individuellen Bedürfnissen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei der Mobilität
  • Beratung rund um die Pflege

In jedem Pflegegrad haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Entlastungsleistungen von 125 € monatlich. Dieser Betrag wird nicht von der Pflegekasse an den Pflegbedürftigen ausbezahlt, sondern kann von diesen nur an einen zugelassenen Pflegedienst abgetreten werden.

Durch diese Leistung soll die Pflegeperson bei der Pflege und Versorgung entlastet werden.

Ausschließlich in Pflegegrad 1 ist es möglich, dafür auch pflegerische Leistungen, wie Unterstützung beim Duschen oder Baden zu erhalten.

Ansonsten können unsere Mitarbeiter sie mit folgenden Leistungen entlasten:

  • Einzelbetreuung bei ihnen zu Hause
  • Betreuung in der Gruppe, immer dienstags
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Bitte beachten: Es werden keine Grundreinigungen (z. B. Frühjahrsputz, Kellerreinigung) sowie Gartenarbeiten von uns erbracht, sondern nur das direkte Umfeld des Pflegebedürftigen gereinigt.

Benötigen sie Unterstützung zur Versorgung Ihres Haushaltes? Dafür sind bei uns freundliche und zuverlässige Mitarbeiter zuständig. Diese kümmern sich gerne um:

  • Einkäufe
  • Kochen
  • Reinigung der Wohnung
  • Spülen
  • Waschen der Wäsche

Die Hauwirtschaftliche Versorgung kann über den Entlastungsbetrag (125€/mtl.) oder die Pflegeversicherung abgerechnet werden bzw. vom Pflegekunden privat übernommen werden.

Jeder Pflegebedürftige, der einem Pflegegrad zugewiesen ist, hat Anspruch auf Häusliche Betreuungsleistungen. Freundliche und zuverlässige Mitarbeiter besuchen sie in Ihrem Zuhause. Dafür kann der Entlastungsbetrag (125€) oder die Sachleistungen genutzt werden.

Möglichkeiten der Betreuung:

  • Spazieren gehen
  • Spiele
  • Vorlesen
  • Gespräch führen, sich unterhalten
  • Begleitung zu Besuchen
  • Anleitung zur hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Kuchen backen)
  • Unterstützung bei Hobbys

Unsere Betreuungsgruppe findet jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Gemeindezentrum in Wonsees oder im Gemeindehaus in Kasendorf statt. Die Pflegekräfte werden von ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. In einer überschaubaren Gruppe werden von uns pflegebedürftige Menschen liebevoll betreut. In dieser Zeit haben die Angehörigen Zeit für sich.

Jedes Treffen steht unter einem bestimmten Motto, z. B. Frühling, Konfirmation, Farben, Tiere etc.

Mit auf das jeweilige Motto abgestimmten Gesprächen, Liedern, Spielen und kreativen Angeboten bzw. Aktivierungsangeboten verbringen wir gemeinsam mit unseren Gästen einen schönen Nachmittag. Ein gemeinsames Kaffeetrinken und „Brotzeitmachen“ ist für das Wohlbefinden unserer Pflegebedürftigen ebenso wichtig wie das Pflegen ihrer sozialen Kontakte.

Die Kosten für die Betreuung und Verpflegung werden in der Regel durch die Pflegekasse finanziert. Meistens ist es uns auch möglich, die Gäste daheim abzuholen und wieder zurückzubringen.

Auch hier sind Sie bei uns in guten Händen!

Ist Ihre Pflegeperson stundenweise verhindert Ihre Pflege zu leisten, sei es z. B. durch Einladungen, private Termine oder Behördengänge, kann der Pflegedienst die Pflege übernehmen. Verhinderungspflege umfasst die Bereiche Pflege und Betreuung, in Ausnahmefällen auch die hauswirtschaftliche Versorgung.

Jedem Pflegebedürftigen, der seit einem halben Jahr Pflegegeld erhält, steht ein Betrag von 1612 € pro Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung, um seine Pflegeperson zu entlasten. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit 806 € vom Budget der jährlichen Kurzzeitpflege mit zu verwenden.

Jeder Pflegebedürftige, der einem Pflegegrad zugeordnet ist, muss regelmäßig ein Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen, damit die Pflegekasse das Pflegegeld ausbezahlt:

Pflegegrad 1: Kann ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen

Pflegegrad 2 und 3: Müssen zweimal jährlich ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen

Pflegegrad 4 und 5: Müssen viermal jährlich ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen

Pflegebedürftige mit Pflegesachleistungen (das heißt, ein Pflegedienst ist an der Versorgung beteiligt) können auch Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Es besteht aber keine Verpflichtung.

Privatzahler-Leistungen sind alle Leistungen, die über die Sachleistung der jeweiligen Pflegestufe hinausgehen oder die der Pflegekunde in Anspruch nimmt, jedoch nicht im Leistungskatalog der Pflegekasse enthalten sind. Das sind z.B.: Haustier versorgen, Blumen gießen, Medikamente besorgen, Briefkasten leeren etc.

Diese umfassen u.a.:

  • Erstellung eines Pflegeplans
  • Beratungsbesuche
  • Zusammenarbeit mit: Hausarzt, Apotheke, Wundexperten, Stomaberater, Kranken- und Pflegekasse, MDK, Sozialhilfeträgern, etc.
  • Vermittlung von Hausnotruf-Anlagen
  • Vermittlung von „Essen auf Rädern“
  • Tag- und Nacht-Ruf-Bereitschaft
  • Beratung rund um die Pflege

Pflegegrade und ihre Leistungen

Pflegesach­leistung pro MonatPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2724 Euro316 Euro
Pflegegrad 31.363 Euro545 Euro
Pflegegrad 41.693 Euro728 Euro
Pflegegrad 52.095 Euro901 Euro
VerfügbarkeitSteht Ihnen zur Verfügung, wenn ein sozialer Pflegedienst kommt.Steht Ihnen zur Verfügung, wenn die Angehörigen selbst pflegen.